AGBs




 I. Allgemeines

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen Ferjani Charni und seinen Erfüllungsgehilfen erteilten
Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen
der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen
werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw.
bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete
Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in
Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des
ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen MIttel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

4. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers
nicht gestattet.

5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Shootings, Eventfotogrfie oder sonstigen
Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Fotograf ist jedoch stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies erwünscht
ist.

6. Bei Shootings oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau
und Vorbereitung enthalten. Zeiten in denen nicht fotografiert werden kann (z.B. Locationwechsel, Essen)
verlängern nicht den gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesreportage.

7. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden (Ausschussverfahren)

8. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen
Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den
Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit entsprechender Vergütung.

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der
Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung
sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet, ausser bei
gesonderter Vereinbarung und zusätzlich entsprechender Vergütung. Eigentumsrechte werden nicht
übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den
Fotografen.

3. Der Fotograf darf die Lichtbilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden
(z.B. für Ausstellungen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die
Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären. In der Regel legt der Fotograf
eine Einverständniserklärung in Schriftform vor, die vom Auftraggeber (z. B. Werbeshooting) zu unterzeichnen ist.

III. Honorare

1. Für die Herstellung der Lichtbilder gilt das vertraglich vereinbarte Honorar.
Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Nach einer Mahnung kommt der Auftragggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10%
p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die
Kosten
(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorar bleiben die gelieferten Lichtbilder und sonstige Waren
Eigentum des Fotografen.

3. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

4. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene
Arbeiten.

5. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder
infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des
Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch
Schadensersatzansprüche geltend machen.

6. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin einer Hochzeit vom
Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen.
Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt
oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

7. Storniert der Auftraggeber den Fotograf, so steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu.
Dies wird wie folgt berechnet: Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 0 %, bis 2 Tage 50 % und 100 %
des vereinbarten Honorars bei Stornierung oder Nichterscheinen am Tage des Beginns der Arbeiten. Kosten für
Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der
Stornogebühr des Fotografen.

8. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden 
entstanden ist. Bereits angefallene Aufwendungen sind in der entstandenen Höhe zu erstatten.

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang (mind. um 10 km), oder
wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:
j e gefahrenem km 0,50 EUR
j e Stunde Fahrzeit 35,00 EUR
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich
entstehenden Kosten (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. (Sofern vertraglich nichts vereinbart wurde)

2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im
Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

V. Haftung

1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung
von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen
verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer
Sorgfalt.
Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
Verkehrsstörungen etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig
aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, stellt dieser einen Ersatzfotografen, der zu den
selben Konditionen tätig sein wird.

2. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore oder Produzenten für Druckereien etc. zu beauftragen.
Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

3. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Lichtbildern.
Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet der
Fotograf keinen Ersatz.

4. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen
der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen übernimmt der Fotograf keine Haftung.

5. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr
des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der
Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art
auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist
hierdurch nicht berechtigt.

7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Lichtbilder bzw. des
Werkes schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mängelfrei
abgenommen.

8. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt
worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VI. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und
Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur
Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser
Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

VII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.
Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen
vertraulich zu behandeln.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.
Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese AGB gelten ab dem 01.01.2013. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zur Fotoreportage, Shootings und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten
von Fotograf Ferjani Charni (charniphotography) und seinen Erfüllungsgehilfen - nachfolgend Fotograf(en) genannt.

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